Ablauf des Termins
Bei einem Grundstückskaufvertrag muss die Urkunde den Beteiligten vollständig vorgelesen werden. Ist ein Dolmetscher beteiligt, wird abschnittsweise verlesen und übersetzt, damit alle Beteiligten dem Text folgen können.
Das betrifft nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Auflassung, Belastungsvollmacht, Fälligkeitsvoraussetzungen, Gewährleistungsausschluss und die Kostentragung. Gerade diese Passagen sind sprachlich anspruchsvoll.
Der Notar hält im Protokoll fest, wer gedolmetscht hat und dass die Übersetzung erfolgt ist.
Zeitbedarf realistisch planen
Ein Kaufvertrag ohne Sprachmittlung ist häufig in gut einer Stunde beurkundet. Mit Dolmetscher sollten Sie etwa das Doppelte einplanen.
Wir buchen den Einsatz deshalb standardmäßig mit einem Zeitpuffer, damit ein länger laufender Termin nicht an einem Anschlusstermin des Dolmetschers scheitert.
Vorbereitung mit dem Vertragsentwurf
Immobilienrecht arbeitet mit Begriffen, für die es in vielen Sprachen keine direkte Entsprechung gibt: Auflassung, Auflassungsvormerkung, Grundschuld, Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Diese Begriffe lassen sich nicht spontan sauber übertragen.
Deshalb sollte der Entwurf einige Tage vor dem Termin bei dem Dolmetscher vorliegen. Alle eingesetzten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und die Unterlagen werden nach dem Termin gelöscht.
Schriftliche Übersetzung der Urkunde
Nach § 16 Abs. 2 BeurkG kann der sprachunkundige Beteiligte verlangen, dass ihm eine schriftliche Übersetzung der Niederschrift beigefügt wird. Wird das gewünscht, sollte es früh feststehen, denn die Übersetzung braucht Vorlauf und wird gesondert berechnet.
Verzichtet der Beteiligte darauf, wird der Verzicht in der Niederschrift vermerkt. Das ist der in der Praxis übliche Weg.